Steuern beim Immobilienkauf: Was Sie wissen müssen
Veröffentlicht am 28. Juli 2025 | Lesezeit: 9 Minuten
Beim Immobilienkauf in Deutschland fallen verschiedene Steuern und Gebühren an, die oft unterschätzt werden. Diese Nebenkosten können 10-15% des Kaufpreises ausmachen. Unser umfassender Guide erklärt alle relevanten Abgaben und zeigt, wie Sie legal Steuern sparen können.
1. Grunderwerbsteuer – Die größte Steuerposition
Was ist die Grunderwerbsteuer?
Die Grunderwerbsteuer fällt beim Kauf jeder Immobilie an und ist die größte Steuerposition bei den Nebenkosten. Sie wird einmalig beim Eigentümerwechsel erhoben.
Steuersätze nach Bundesländern (2025)
- Bayern und Sachsen: 3,5%
- Hamburg: 4,5%
- Bremen und Niedersachsen: 5,0%
- Baden-Württemberg, Hessen, Rheinland-Pfalz: 5,0%
- Berlin: 6,0%
- Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Saarland, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen: 6,5%
- Nordrhein-Westfalen: 6,5%
Berechnung der Grunderwerbsteuer
Beispiel Berlin (6,0% Steuersatz):
- Kaufpreis: 500.000 Euro
- Grunderwerbsteuer: 500.000 × 6,0% = 30.000 Euro
Wann wird die Steuer fällig?
Die Grunderwerbsteuer wird etwa 2-4 Wochen nach dem Notartermin vom Finanzamt in Rechnung gestellt und muss vor der Eigentumsumschreibung bezahlt werden.
2. Notarkosten und Grundbuchgebühren
Notarkosten
Die Notarkosten sind gesetzlich geregelt und betragen etwa 1,0-1,5% des Kaufpreises:
- Beurkundung des Kaufvertrags
- Beratung und Aufklärung
- Abwicklung des Eigentumsübergangs
- Vollzug der Finanzierung
Grundbuchkosten
Etwa 0,5% des Kaufpreises für:
- Eigentumsumschreibung im Grundbuch
- Eintragung von Grundschulden
- Löschung alter Belastungen
Beispielrechnung
Bei einem Kaufpreis von 400.000 Euro:
- Notarkosten: ca. 5.000 Euro
- Grundbuchkosten: ca. 2.000 Euro
- Gesamt: 7.000 Euro (1,75%)
3. Maklergebühren und ihre steuerliche Behandlung
Höhe der Maklerprovisionen
Die Maklergebühren variieren regional und sind seit 2020 zwischen Käufer und Verkäufer zu teilen:
- Berlin: 7,14% (geteilt: je 3,57%)
- Hamburg: 6,25% (geteilt: je 3,125%)
- München: 7,14% (geteilt: je 3,57%)
- Köln: 7,14% (geteilt: je 3,57%)
Steuerliche Absetzbarkeit
- Eigennutzung: Nicht absetzbar
- Vermietung: Als Werbungskosten über 50 Jahre abschreibbar
- Gewerblich: Sofort als Betriebsausgabe
4. Steuerliche Behandlung bei verschiedenen Nutzungsarten
Eigennutzung
Bei selbstgenutzten Immobilien:
- Keine Abschreibungsmöglichkeiten
- Nebenkosten nicht steuerlich absetzbar
- Nach 2 Jahren Eigennutzung: steuerfreier Verkauf
- Handwerkerkosten teilweise absetzbar (20% von max. 6.000 Euro)
Vermietung
Bei vermieteten Immobilien:
- Abschreibung: 2% pro Jahr (50 Jahre)
- Nebenkosten: Als Anschaffungskosten über 50 Jahre absetzbar
- Laufende Kosten: Sofort als Werbungskosten abziehbar
- Verkauf: Nach 10 Jahren steuerfrei
Gewerbliche Nutzung
Bei gewerblich genutzten Immobilien:
- Abschreibung je nach Gebäudeart (2-10%)
- Alle Kosten als Betriebsausgaben
- Vorsteuerabzug bei Mehrwertsteuerpflicht
5. Spezielle Steuerthemen
Erbschaftsteuer bei geerbten Immobilien
Wenn Sie eine Immobilie erben:
- Ehepartner: Freibetrag 500.000 Euro
- Kinder: Freibetrag 400.000 Euro je Kind
- Selbstnutzung: Befreiung bei 10-jähriger Nutzung
- Bewertung: Oft unter Verkehrswert
Schenkungsteuer
Immobilienschenkungen zu Lebzeiten:
- Gleiche Freibeträge wie Erbschaftsteuer
- Freibeträge alle 10 Jahre neu nutzbar
- Nießbrauchsrecht zur Steueroptimierung
Spekulationssteuer
Bei Verkauf vor Ablauf der Spekulationsfrist:
- Eigennutzung: 2 Jahre im Eigentum, davon 1 Jahr Eigennutzung
- Vermietung: 10 Jahre Spekulationsfrist
- Gewinn: Mit persönlichem Steuersatz zu versteuern
6. Legale Steuerspartipps
Timing der Kaufpreiszahlung
Der Kaufpreis sollte erst nach Grundbuchvormerkung gezahlt werden, um rechtlich abgesichert zu sein.
Bewegliche Gegenstände separat bewerten
Küche, Möbel und andere bewegliche Gegenstände im Kaufvertrag separat ausweisen:
- Reduziert die Bemessungsgrundlage für Grunderwerbsteuer
- Sofortige Abschreibung bei Vermietung
- Realistische Preise verwenden
Renovation und Modernisierung
Bei vermieteten Objekten:
- Erhaltungsaufwand: Sofort absetzbar
- Anschaffungsnahe Herstellungskosten: Über 50 Jahre abschreibbar
- 20%-Grenze: Kosten bis 20% des Gebäudewerts in ersten 3 Jahren
Eigenleistung richtig bewerten
Bei Eigenleistungen nur Materialkosten in Anschaffungskosten einbeziehen, nicht die eigene Arbeitszeit.
7. Häufige Steuerfallen vermeiden
Scheinselbstständigkeit bei Vermietung
Bei mehr als 3 Objekten oder gewerbsmäßiger Tätigkeit droht Einstufung als Gewerbebetrieb mit Gewerbesteuer.
Liebhaberei-Problematik
Dauernde Verluste bei Vermietung können als Liebhaberei eingestuft werden:
- Totalüberschussprognose erstellen
- Marktübliche Mieten verlangen
- Eigennutzung unter 66% bei Vermietung an Angehörige
Umsatzsteuer bei Gewerbeobjekten
Bei gewerblich genutzten Immobilien kann Umsatzsteuer anfallen:
- Option zur Umsatzsteuerpflicht prüfen
- Vorsteuerabzug möglich
- 5-jährige Bindungsfrist beachten
8. Checkliste Nebenkosten
Einmalige Kosten beim Kauf
Kostenart | Höhe | Bei 400.000€ |
---|---|---|
Grunderwerbsteuer | 3,5% - 6,5% | 14.000 - 26.000€ |
Notarkosten | ca. 1,2% | 4.800€ |
Grundbuchkosten | ca. 0,5% | 2.000€ |
Maklerprovision | 3,0% - 3,57% | 12.000 - 14.300€ |
Gesamt | 8% - 11,5% | 32.800 - 47.100€ |
Laufende Kosten
- Grundsteuer (je nach Gemeinde)
- Gebäudeversicherung
- Hausgeld bei Eigentumswohnungen
- Instandhaltungsrücklage
9. Steuerberatung – Wann ist sie sinnvoll?
Beratung empfohlen bei:
- Investitionsobjekten über 500.000 Euro
- Komplexen Finanzierungsstrukturen
- Gewerblicher Nutzung
- Mehreren Immobilien im Besitz
- Erbschaft oder Schenkung
Kosten der Beratung
Steuerberatungskosten sind bei vermieteten Immobilien als Werbungskosten absetzbar.
Fazit
Steuern und Nebenkosten beim Immobilienkauf sind erheblich und sollten von Anfang an mitkalkuliert werden. Durch clevere Planung und professionelle Beratung lassen sich jedoch legale Einsparpotenziale nutzen.
Die wichtigsten Punkte:
- Nebenkosten betragen 8-12% des Kaufpreises
- Grunderwerbsteuer ist der größte Posten
- Bei Vermietung sind Kosten meist absetzbar
- Eigennutzung bietet kaum steuerliche Vorteile
- Professionelle Beratung lohnt sich oft
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Kostenlose SteuerberatungArtikel aktualisiert: Juli 2025